Die Anwälte der mutmaßlichen NSU-Terroristin Zschäpe reagieren auf die Anklageschrift: Sie sehen keinen hinreichenden Tatverdacht für die Mittäterschaft ihrer Mandantin. Derweil erlaubt das Gericht Zschäpe Erleichterungen bei der Kommunikation mit ihren Anwälten.
Das Oberlandesgericht München hat der mutmaßlichen Terroristin des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) Beate Zschäpe Erleichterungen bei der Kommunikation mit ihren Anwälten gewährt. So muss sich Frau Zschäpe künftig nicht mehr durch eine Glasscheibe hindurch mit ihren Anwälten beraten. Zudem entschied das Gericht, dass die Verteidigerpost nicht mehr inhaltlich kontrolliert werden soll.
Sie sehen „keine Voraussetzungen für einen hinreichenden Tatverdacht einer Mittäterschaft unserer Mandantin“, heißt es in dem Antrag, der der F.A.Z. vorliegt. Es sei zum Beispiel in der Anklage nicht nachzuvollziehen, wann genau und bei welcher Gelegenheit Beate Zschäpe zusammen mit Böhnhardt und Mundlos den gemeinsamen Tatplan gefasst haben soll, der die Mittäterschaft beweise. Darüber hinaus fehlen nach Angaben der Verteidiger auch Details über den Tatbeitrag von Beate Zschäpe im Zusammenhang mit dem zur Last gelegten Mord und Mordversuch an zwei Polizeibeamten.
Die Verteidiger kritisieren in ihrem Schreiben außerdem die Aussage einer Verkäuferin, die nach eigenen Angaben Beate Zschäpe an ihrer Supermarktkasse in der Nähe eines Tatortes gesehen hat. Hier geht es um einen Mord aus dem Jahr 2005 an dem Besitzer eines Imbissstandes in Nürnberg. Auch sei der Vorwurf nicht haltbar, dass Beate Zschäpe ihre Wohnung angezündet habe, um die Taten des NSU zu verdecken. Schließlich seien gerade die Waffen in dem Feuer nicht vernichtet worden, die einen Tatverdacht nahelegen könnten.
Mal sehen wann Frau Zschäpe verunfallen wird bzw. einsieht das sie total lebensmüde ist !
das könnte die größte Blamage für den Staat werden er wird sich was einfallen lassen um dies zu verhindern !
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